Das IMMOBILIENBÜRO “la tua casa sul mare” (‘Dein Haus am Meer’) in Pomonte, an der sonnigsten Küste Elbas, ist Ihnen gerne behilflich bei der Suche nach Ihrem Traumhaus am Meer. Wir bieten Ihnen eine Reihe von Immobilien, Ferienhäusern und Ferienwohnungen am Meer für den Urlaub oder zum Kauf an der Costa del Sole mit den Ortschaften: Cavoli, Seccheto, Fetovaia, Pomonte, Chiessi, Colle d’Orano und Patresi oder in Marina di Campo und anderen renommierten Ortschaften Elbas. Wenn Sie hingegen ein Haus oder eine andere Immobilie auf Elba kaufen möchten, können wir Ihnen verschiedene Kaufobjekte auf Elba vorschlagen. Kauf und Verkauf, Mieten oder Vermieten von Immobilien, Häusern, Ferienwohnungen – was immer Sie suchen: an der Costa del Sole, dem exclusivsten Teil der Insel Elba, sind wir Ihre besten Ansprechspartner.

vertragsbedingungen vermietung von ferienwohnungen

Die Ferienwohnung oder das Ferienhaus wird nur für vorübergehende Urlaubs-Aufenthalte vermietet gemäß Art. 1, Absatz C des Gesetzes 431/98. Das Mietverhältnis wird ansonsten vom italienischen Zivilgesetzbuch (Codice Civile; dt. BGB) von den Artikeln 1571 und 1614 geregelt, wobei die gemietete Immobilie zu keinem anderen als touristischen Zwecken benutzt werden darf. Die Dauer des Aufenthalts, falls nicht anders vereinbart, ist auf maximal 30 (dreißig) Tage begrenzt. Vermieter und Mieter geben ihr Einverständnis, ihre persönlichen Daten der Agentur mitzuteilen, damit diese den mit einem Mietverhältnis einhergehenden Anmeldepflichten nachkommen kann (Gesetz 31. Dez. 1996, no. 675; Gesetz zur Wahrung der Privatsphäre). Für alle hier nicht aufgeführten Fälle gelten die Bestimmungen des italienischen Zivilgesetzbuches (Codice Civile), die allgemeinen Mietgesetze und lokalen Gebräuche.

PREISE

Die Preise beinhalten die Mehrwertsteuer, Kurtaxe und die Provision der Agentur. Außerdem sind in den Preisen der Verbrauch von Strom, Wasser und Gas enthalten. NICHT enthalten ist die Bad- und Bettwäsche. NICHT enthalten ist die Endreinigung. NICHT enthalten ist die Kaution. NICHT enthalten sind eventuell anfallende Kosten für das Mitbringen von Haustieren. Diese Kosten sind je nach Mietobjekt, Größe des Mietobjekts und Saison unterschiedlich. Einschreibequoten fallen NICHT an.

BEZAHLUNG UND RÜCKTRITT

Die Buchung ist bis 120 Tage vor Reisebeginn kostenfrei stornierbar. Bei einer späteren Stornierung, Änderung oder Nichtanreise, behalten wir uns vor, 100 Prozent des Reisepreises zu berechnen, falls es zu keiner Wiedervermietung kommt. Im Falle einer Wiedervermietung erstatten wir den Reisepreis bis zum Betrag der Wiedervermietungseinseinnahme zurück. Bei jeder Stornierung fällt eine Bearbeitungsgebühr von Euro 100 an. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bei Abbruch des Urlaubes.

ÜBERGABE

Die Mietobjekte werden gesäubert und komplett eingerichtet am Ankunftstag zwischen 15h und 20h übergeben und müssen am Abfahrtstag bis spätestens 10h geräumt werden.

AUSSTATTUNG und BELEGUNG

Die Ferienwohnungen und Fereinhäuser sind mit allen nötigen Küchenutensilien, sowie Decken und Kopfkissen ausgestattet. Sie verfügen weder über Bad- und Bettwäsche noch über Geschirrtücher und Stofftischdecken. Die meisten Wohnungen haben Wachstischdecken.
Die Anzahl der Gäste in den Wohnungen darf nicht die Anzahl der im Mietvertrag ausgeschriebenen Betten überschreiten. Die Nichtbeachtung dieser Bedingung führt zur Vertragsauflösung. Der Mieter darf – auch nicht teilweise – untervermieten. Die Nichtbeachtung dieser Bedingung führt zur Vertragsauflösung.

KAUTION

Eventuelle Schäden am Mietobjekt oder Gegenständen des Mietobjekts müssen ersetzt werden. Aus diesem Grunde wird bei Schlüsselübergabe vom Mieter eine Kaution verlangt, die je nach Größe des Mietobjekts variiert: Euro 200 für Ein- und Zweizimmerappartements; Euro 400 für Drei- und Vierzimmerappartements und Euro 500 für Häuser und Villen. Diese Summe wird am Ende des Aufenthalts zurückerstattet, wenn durch die Kontrolle eines Angestellten der Agentur keine Schäden an der Ausstattung oder der Wohnung festgestellt wurden. Sollten die Schäden so hoch sein, daß sie nicht von der Kaution gedeckt werden, muss der Mieter der Agentur den noch ausstehenden Betrag zahlen. Bei Abfahrt außerhalb der Bürozeiten wird die Kaution innerhalb der nächsten 7 Arbeitstage per Überweisung zurückerstattet.

SÄUBERUNG

Die vom Mieter gezahlte Endreinigung umfasst NICHT die Kochnische und das Küchengeschirr, die in perfekt gesäubertem Zustand zu übergeben sind. Im Falle einer nicht erfolgten oder nur teilweise erfolgten Säuberung wird ein Betrag von 20 Euro in Rechnung gestellt. Sollte der Mieter selbst Mängel an der Säuberung des Mietobjekts haben, müssen diese der Agentur bis spätestens 12 Stunden am Tag nach der Ankunft mitgeteilt werden. Die Kosten für die Endreinigung der anderen Räume variierien je nach Typ der Ferienwohnung und sind jeweils in der Preisliste der einzelnen Mietobjekte aufgeführt.

HAUSTIERE

Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger Vereinbarung mit der Agentur erlaubt.

VERANTWORTUNG

Für alle im Katalog und web-site aufgeführten Mietobjekte tritt die Agentur „la tua casa sul mare“ nur als Vermittler zwischen den Gästen und den Eigentümern der Immobilien auf und übernimmt daher keine direkte Verantwortung. Die Ferienwohnungen und –häuser wurden alle besichtigt und kontrolliert. Alle Beschreibungen entsprechen daher der Wirklichkeit und wurden in Treu und Glauben aufs Beste verfasst; trotzdem übernehmen wir keine Verantwortung für Änderungen, die vom Besitzer ohne unser Wissen vorgenommen wurden. Im Falle von Beschwerden, bitten wir unsere Gäste sofort mit unserm Büro Kontakt aufzunehmen und die eventuellen Beschwerden schriftlich innerhalb von 24 Stunden einzureichen. Alle späteren Beschwerden werden nur registriert. Für den Rechtsstreit ist das Gericht Livorno zuständig.

BEISTANDSPFLICHT

Die Agentur muss ihren Gästen im Bedarfsfall behilflich sein, so wie es eine professionelle Beistandspflicht verlangt, allerdings nur mit Bezug auf die eigenen Verpflichtungen, die gesetzlich oder vertraglich definiert sind. Die Agentur ist dem Mieter gegenüber nicht verpflichtet für Nichteinhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen des Vermieters.

LIZENZ

Provincia di Livorno no. 1976; iscrizione Ruolo Agenti di Affari in Mediazione del 20.04.2011. No. REA 149958 protocollo no. 8136/00 del 09.06.2011.

vertragsbedingungen immobilienkauf

VERANTWORTUNG

Alle Angaben wurden von Dritten geliefert und werden als korrekt angesehen. Unsere Agentur kann dafür keine Gewähr übernehmen. Das Angebot kann Fehler enthalten, die Preise unterliegen Preisänderungen und das Objekt kann ohne Vorwarnung vom Markt zurückgezogen werden. Der Vermittler hat aber grundsätzlich die Pflicht „… den Vertragsparteien alle ihm bekannten Umstände mitzuteilen, die zur richtigen Wertschätzung  und Sicherheit des Geschäftes beitragen und den Ausgang der Verhandlung beeinträchtigen können...“ (Art. 1759 C.C.; it. Zivilgesetzbuch; dt. BGB).

KOSTEN zu Lasten des KÄUFERS

Steuern und Eigentumskosten, gesetzliche Mehrwertsteuer, Notar- und Registergebühren sind vom Käufer bei Vertragsabschluss zu zahlen.

KOSTEN zu Lasten der Vertragsparteien (KÄUFER und VERKÄUFER)

Auslagenerstattung: “Falls nicht anders vereinbart oder nicht gebräuchlich, hat der Vermittler ein Anrecht auf eine Auslagenerstattung seitens desjehnigen, der ihn beauftragte, auch wenn der Vertrag nicht zustande kam.“ (Art. 1756 C.C.; it. Zivilgesetzbuch).
Maklerprovision: “Der Vermittler hat das Anrecht auf eine Provision von beiden Vertragspartnern, wenn der Vertrag durch seine Intervention zustande kam.“ (Art. 1755 C.C.; it. Zivilgesetzbuch).
Die Maklerprovision wird gemäss der Usancen zwischen den Parteien vereinbart.

langfristige Wohnungs- und gewerbevermietung

VERANTWORTUNG

Alle Angaben wurden von Dritten geliefert und werden als korrekt angesehen. Unsere Agentur kann dafür keine Gewähr übernehmen. Das Angebot kann Fehler enthalten, die Preise unterliegen Preisänderungen und das Objekt kann ohne Vorwarnung vom Markt zurückgezogen werden. Der Vermittler hat aber grundsätzlich die Pflicht „… den Vertragsparteien alle ihm bekannten Umstände mitzuteilen, die zur richtigen Wertschätzung  und Sicherheit des Geschäftes beitragen und den Ausgang der Verhandlung beeinträchtigen können...“ (Art. 1759 C.C.; it. Zivilgesetzbuch; dt. BGB).

MIETVERTRAG

Der Mietvertrag einer Immobilie wird vom Gesetz n. 431/1998 (Wohnimmobilien) und n.392/1978 (Gewerbeimmobilien) geregelt.
Alle Mietverträge mit einer Dauer von mehr als 30 Tagen im Jahr müssen beim italienischen Finanzamt (Agenzia delle Entrate) registriert werden (Gesetz 449/97, Art. 21, Abs. 18). Die Kosten dafür werden zu gleichen Teilen vom Mieter und Vermieter übernommen, aber beide haften gesamtschuldnerisch für die Steuer.

PFLICHTEN des VERMIETERS (Besitzer)

Der Vermieter hat die Pflicht, die Immobilie in gutem Allgemeinzustand und ohne Mängel zu übergeben, sie während des Mietverhältnisses so in Ordnung zu halten, dass der vereinbarte Gebrauch und die friedliche Nutzung derselben garantiert sind. Der Vermieter muss während des Mietverhältnisses für alle nötigen Reparaturen sorgen (aussergewöhnliche Instandhaltung), mit Ausnahme der kleinen Wartungsarbeiten, für die der Mieter verantwortlich ist. (Art. 1575 ff. C.C.)

PFLICHTEN des MIETERS

Der Mieter hat die Pflicht, das Mietobjekt zu übernehmen und es „mit der Sorgfalt eines guten Familienvaters“ zu behandeln. Er muss also umsichtig damit umgehen und sollte alle anfallenden, gewöhnlichen Instandsetzungsarbeiten sofort erledigen und eventuell von ihm verursachte Schäden beseitigen.
Der Mieter muss die Miete innerhalb der festgesetzten Frist bezahlen.
Außerdem muss er das Mietobjekt in dem Zustand zurückgeben, in dem er es vorgefunden hat, mit Ausnahme des natürlichen Verschleisses. Der Mieter muss die Schlüssel bei Ablauf des Mietvertrages zurückgeben und zuvor eventuelle Schäden reparieren. (Art 1587 ff. C.C.).

MAKLERPROVISION

Die Maklerprovision bei Mietverträgen mit Dauer von einem oder mehreren Jahren muss vom Käufer und Verkäufer gezahlt werden und wird auf Jahresbasis nach den jeweiligen Usanzen festgelegt.

MIETE von GEWERBE

Die Bürgerrechtsdisziplin zur Mietung eines Gewerbes wird vom italienischen Zivilgesetzbuch im Art. 2562 ff geregelt, mit Hinweis auf den Artikel 2561, der den Nießnutz eines Gewerbes regelt. Im Besonderen, unter Berücksichtigung des zweiten Kommas des Art. 2556 C.C., muss der Vertrag obligatorisch in Form einer öffentlichen Urkunde oder in Form einer beglaubigten Privaturkunde abgefasst werden und muss innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss im Handelsregister notariell eingetragen werden, damit die Dritten davon in Kenntnis gesetzt werden.

MAKLERPROVISION

Die Maklerprovision wird entsprechend den Usanzen geregelt.

Suchen Sie eine Ferienwohnung oder Ferienhaus auf der Insel Elba in ruhiger Lage, nah am Meer – zum mieten oder kaufen, für den Urlaub oder für’s Leben ? Dann empfehlen wir Ihnen eines der Dörfer der Costa del Sole: Cavoli, Seccheto, Fetovaia, Pomonte, Chiessi, Colle d’Orano und Patresi. Ideal für alle Outdoor-Aktivitäten, am Meer und gleichzeitig zu Füßen der Berge bietet Elba mit der Costa del Sole einmalige Möglichkeiten in einer zauberhaften Landschaft für den Familienurlaub oder mit dem Partner.
Suchen Sie hingegen ein wenig mehr Abwechslung mit Veranstaltungen und Ausgehmöglichkeiten, empfehlen wir den renommierten Badeort Marina di Campo mit dem größten Sandstrand der Insel Elba. Ideal für Familien mit Kindern in verschiedenem Alter.
Auch die anderen Ortschaften der Insel Elba sollten Sie kennenlernen. Alle sind einzigartig und bieten noch heute den Flair Italiens ohne den Massentourismus anderer Orte.

Aber auch um den Kauf und Verkauf Ihrer Immobilie kümmern wir uns gern. Möchten Sie ein Haus, eine Villa, eine Wohnung, ein Grundstück, ein Geschäft, Bar, Restaurant, Hotel oder eine andere Immobilie auf Elba kaufen oder verkaufen, beraten wir Sie gerne diskret und professionell und bieten Ihnen eine Auswahl an verschiedenen, ausgewählten Objekten.